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Informationspflicht der Schule bei gemeinsamer elterlicher Sorge

Informationspflicht der Schule bei gemeinsamer elterlicher Sorge

Letztes Update: 15. August 2024

Informationspflicht der Schule bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Viele Eltern erhalten trotz gemeinsamer Sorge keine Informationen über den schulischen Werdegang ihrer Kinder. Der Verband ISUV fordert klare Regelungen und kultusministerielle Rundschreiben, um beide Elternteile zu integrieren und zu informieren.

Anspruch beider Elternteile auf Information in Schule und Studium

„Ich erfahre nichts über den schulischen Werdegang meiner Tochter, obwohl ich gemeinsame elterliche Sorge habe und regelmäßig Unterhalt zahle“, klagt ISUV-Mitglied Martin K. „Von den Lehrern bekomme ich keinerlei Auskunft, obwohl ich das mehrfach angemahnt habe.“ Ähnliche Klagen erreichen uns oft am Anfang und Ende des Schuljahres. Diese Problematik wirft die Frage auf, wie die Informationspflicht der Schule bei gemeinsamer elterlicher Sorge geregelt ist und welche Rechte beide Elternteile haben.

Die Rolle des Verbandes Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

Der Verband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) tritt für eine gemeinsame Elternschaft nach Trennung und Scheidung ein, weil dies dem Kindeswohl dient. „Wir fordern, dass grundsätzlich beide geschiedene oder getrenntlebende Elternteile ins Schulleben integriert und über die Leistungen des Kindes informiert werden. Das lässt sich heute ohne großen Aufwand per Mail erledigen“, stellt die ISUV-Vorsitzende Melanie Ulbrich fest. Der Verband möchte erreichen, dass die Kultusminister der Länder einer Informationspflicht seitens der Schule gegenüber beiden Elternteilen stattgeben.

Hintergrund und aktuelle Situation

Nach den Erfahrungen von ISUV herrscht an den Schulen immer noch Unsicherheit, wie Lehrer mit dem weniger betreuenden Elternteil umgehen sollen, können und müssen. „Das sollte mit einem kultusministeriellen Rundschreiben geklärt werden. Es muss Ziel der Schule sein, beide Elternteile zu integrieren, anstatt den weniger betreuenden Elternteil einfach zu ignorieren“, fordert Ulbrich. In der Praxis sind immer noch nur einige Lehrer bereit, den Nichtsorgeberechtigten anzuhören und zu informieren. Im Allgemeinen herrscht an den Schulen Unsicherheit, wie man mit dem Thema Scheidung und insbesondere mit dem nichtsorgeberechtigten Elternteil umgehen soll.

Rechtslage minderjährige Kinder

Der weniger betreuende Unterhaltspflichtige hat gemäß § 1686 ein Recht auf Information im Rahmen des Umgangsrechts. Das beinhaltet auch Information über den schulischen Werdegang, somit auch die Vorlage der Zeugnisse alle Halbjahre. Wird diese Information verweigert, so sollte man eine Klage auf Auskunft anstreben. Dies ist betroffenen Elternteilen anzuraten, um auf die positive Entwicklung des Kindes hinwirken zu können. „Des Friedens willen und um Kosten zu sparen, lassen es nicht wenige Unterhaltspflichtige einfach schleifen. Später klagen sie, wenn abweichende zusätzliche Unterhaltsansprüche gestellt werden. Die Anwaltskosten machen sich gerade in dieser Situation bezahlt, sie betragen im Schnitt 400 EURO“, stellt Ulbrich fest.

Rechtslage volljährige Kinder

Nach Volljährigkeit sind Kinder selbst verantwortlich für ihren Unterhalt. Wollen sie Unterhalt, müssen sie nachweisen, zielstrebig zu lernen oder zu studieren. Die Vorlage von Zeugnissen oder Kopien des Studienbuches sind entsprechende Nachweise. Weigert sich das Kind beständig, Leistungsnachweise vorzulegen, haben die unterhaltspflichtigen Eltern in diesem Fall ein Zurückbehaltungsrecht, d.h. sie können Unterhaltszahlungen sperren. Im Unterhaltsrecht zwischen Eltern und erwachsenen Kindern gilt der Grundsatz der gegenseitigen Mitwirkung. Ulbrich betont aber, dass die Unterhaltspflichtigen „mehrfach und nachweislich auf einen zügigen Fortgang der Ausbildung drängen müssen, um außerordentlichen Unterhaltsforderungen vorzubeugen“.

Stärkung des Informationsrechts

Der Verband fordert, dass im Zuge der Reform des Kindschaftsrechts das Informationsrecht der Eltern gestärkt und eine gegenseitige Informationspflicht beider geschiedener oder getrenntlebender Elternteile zur Regel wird. Dies würde nicht nur die Rechte der Eltern stärken, sondern auch dem Kindeswohl dienen, indem beide Elternteile aktiv in das Leben und die Entwicklung des Kindes eingebunden bleiben.

Informationspflicht der Schule bei gemeinsamer elterlicher Sorge

Die Informationspflicht der Schule bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist ein zentrales Thema, das viele Eltern betrifft. Schulen sollten verpflichtet sein, beide Elternteile gleichermaßen über den schulischen Fortschritt und eventuelle Probleme zu informieren. Dies kann durch regelmäßige E-Mails, Elternbriefe oder sogar durch ein Online-Portal geschehen, auf das beide Elternteile Zugriff haben. Eine klare Regelung durch die Kultusministerien der Länder könnte hier Abhilfe schaffen und für mehr Transparenz sorgen.

Praktische Tipps für betroffene Eltern

Wenn du dich in einer ähnlichen Situation wie Martin K. befindest, gibt es einige Schritte, die du unternehmen kannst, um dein Informationsrecht durchzusetzen. Zunächst solltest du das Gespräch mit der Schule suchen und deine Situation erklären. Weise darauf hin, dass du gemäß § 1686 BGB ein Recht auf Information hast. Sollte dies nicht fruchten, kannst du dich an den Schulträger oder das zuständige Kultusministerium wenden. In extremen Fällen bleibt dir der Weg über eine Klage auf Auskunft.

Fazit

Die Informationspflicht der Schule bei gemeinsamer elterlicher Sorge ist ein wichtiges Thema, das nicht nur die Rechte der Eltern, sondern auch das Wohl der Kinder betrifft. Eine klare Regelung und die Bereitschaft der Schulen, beide Elternteile gleichermaßen zu informieren, können dazu beitragen, dass Kinder auch nach einer Trennung oder Scheidung ihrer Eltern bestmöglich unterstützt werden. Der Verband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) setzt sich aktiv dafür ein, dass diese Rechte gestärkt und in der Praxis umgesetzt werden.

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Im Schul- und Studienalltag ist es wichtig, dass beide Elternteile stets über den Fortschritt und wichtige Ereignisse informiert sind. Dies gilt besonders in Situationen, in denen die Eltern getrennt leben oder unterschiedliche Wohnorte haben. Die Schule und die Universität sind verpflichtet, beide Elternteile gleichermaßen zu informieren, um sicherzustellen, dass beide in der Lage sind, fundierte Entscheidungen zum Wohl des Kindes zu treffen. Dies umfasst nicht nur schulische Leistungen, sondern auch soziale und emotionale Aspekte des Schullebens. Der Anspruch beider Elternteile auf Information ist daher ein wichtiger Bestandteil der elterlichen Verantwortung.

Ein weiterer Aspekt, der für Eltern von großer Bedeutung sein kann, ist die finanzielle Unterstützung während des Studiums. Hier spielt die Bafög Wohnpauschale Studentenwohnung Kaltmiete eine entscheidende Rolle. Diese Unterstützung kann helfen, die Wohnkosten zu decken und somit den finanziellen Druck auf die Familie zu mindern. Es ist wichtig, sich über die aktuellen Regelungen und möglichen Änderungen zu informieren, um bestmöglich vorbereitet zu sein.

Auch die schulische und akademische Förderung spielt eine große Rolle. Moderne Technologien wie die künstliche Intelligenz im Bildungswesen bieten neue Möglichkeiten, das Lernen zu verbessern und individuell auf die Bedürfnisse der Schüler einzugehen. Diese Technologien können helfen, den Lernprozess zu optimieren und bessere Ergebnisse zu erzielen.

Für Eltern, die sich über die schulischen und außerschulischen Aktivitäten ihrer Kinder informieren möchten, kann auch die erster Schultag Tipps hilfreich sein. Hier finden Sie wertvolle Ratschläge, wie Sie den Übergang in die Schule erleichtern und Ihr Kind bestmöglich unterstützen können. Ein guter Start in die Schulzeit legt den Grundstein für zukünftigen Erfolg.