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Kinderwunschbehandlung absetzen: Tipps

Kinderwunschbehandlung absetzen: Ihre Optionen

Letztes Update: 16. September 2024

Der Artikel erklärt, wie Sie die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung auch ohne Trauschein steuerlich geltend machen können. Es werden rechtliche Rahmenbedingungen und praktische Tipps erläutert.

Kinderwunschbehandlung absetzen: Neue Möglichkeiten für unverheiratete Paare

Fast jedes zehnte Paar in Deutschland ist ungewollt kinderlos und auf reproduktionsmedizinische Hilfe angewiesen. Die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung werden nicht immer von der Krankenkasse übernommen. Bisher konnten nur verheiratete Paare oder Frauen mit krankheitsbedingter Kinderlosigkeit diese Ausgaben steuerlich geltend machen. Doch ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) schafft Hoffnung: Auch unverheiratete Frauen können die Kosten für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) und eine anschließende künstliche Befruchtung absetzen, wenn der Partner an einer Erkrankung leidet.

Präimplantationsdiagnostik zur Vermeidung von Krankheiten

Im verhandelten Fall wies der Partner der Steuerpflichtigen eine erblich bedingte Chromosomenmutation auf. Dadurch war die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ein auf natürlichem Weg gezeugtes gemeinsames Kind entweder mit schwersten Behinderungen auf die Welt gekommen oder nach der Geburt nicht lebensfähig gewesen wäre. Das Paar ließ sich in einer Kinderwunschklinik humangenetisch und psychosozial beraten. Um das Risiko zu umgehen, entschieden sie sich für eine künstliche Befruchtung und eine Präimplantationsdiagnostik, die genetische Veränderungen an den Zellen des Embryos vor dem Einsetzen in die Gebärmutter identifiziert.

Kosten der Kinderwunschbehandlung absetzen

Die Kosten für die Behandlung beliefen sich auf etwa 23.000 Euro, die das Paar selbst tragen musste, da die Frau gesund war. Mit ihrer Steuererklärung machte die Frau die Ausgaben als außergewöhnliche Belastung geltend. Doch das zuständige Finanzamt lehnte die Berücksichtigung ab, weil das Paar nicht verheiratet war. Die Steuerpflichtige ging vor Gericht, und das niedersächsische Finanzgericht gab der Klägerin recht. Es sah die Voraussetzungen für den Abzug als außergewöhnliche Belastung als erfüllt an, da die medizinischen Maßnahmen notwendig waren, um eine durch Krankheit des Partners beeinträchtigte körperliche Funktion auszugleichen.

Gerichtliche Bestätigung und BFH-Urteil

Der BFH bestätigte die Entscheidung des Finanzgerichtes. Er erklärte, dass die Gesundheit der Klägerin und deren Ehestatus im Sinne des Einkommensteuergesetzes keine Rolle spielen. Im Urteil wurde auf den untrennbaren biologischen Zusammenhang in Bezug auf einen Kinderwunsch hingewiesen. Zum einen hätte die Erbkrankheit des Partners auf die Frau Auswirkungen gehabt, zum anderen hätte eine medizinische Behandlung eines Partners allein nicht für den Zweck ausgereicht. Somit waren die Maßnahmen am gesunden Körper der Frau steuerlich gerechtfertigt.

Die Reichweite des BFH-Urteils

"Die von den Kassen nicht übernommenen Kosten für eine künstliche Befruchtung waren bisher auch schon steuerlich absetzbar. Allerdings beschränkte sich das auf Fälle, in denen ein Paar verheiratet oder die Frau unfruchtbar war", erklärt Tobias Gerauer, Vorstand der Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi). Die Ursache für den unerfüllten Kinderwunsch musste also bei der Frau liegen. Neu an diesem richtungsweisenden Urteil ist, dass das Paar nicht verheiratet war und die Problematik beim Mann lag. Damit wurde ein Präzedenzfall für Paare geschaffen, die mit ähnlichen Herausforderungen konfrontiert sind, so der Steuerexperte der Lohi.

Steuerliche Entlastung für mehr Paare

Der Kostenabzug oberhalb der zumutbaren Belastungsgrenze ist somit einem größeren Teil an Steuerpflichtigen zugänglich gemacht worden. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für viele Paare, die sich bisher aufgrund der hohen Kosten gegen eine Kinderwunschbehandlung entschieden haben. Die Möglichkeit, die Kinderwunschbehandlung absetzen zu können, könnte für viele Paare den entscheidenden Unterschied machen.

Praktische Tipps zur steuerlichen Geltendmachung

Wenn Sie in einer ähnlichen Situation sind und die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung absetzen möchten, sollten Sie einige Punkte beachten. Zunächst ist es wichtig, alle Belege und Rechnungen sorgfältig aufzubewahren. Diese müssen bei der Steuererklärung eingereicht werden. Zudem sollten Sie sich von einem Steuerberater oder einer Lohnsteuerhilfe beraten lassen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen für den Abzug erfüllt sind.

Beratung und Unterstützung

Es kann auch hilfreich sein, sich bei einer Kinderwunschklinik oder einem spezialisierten Anwalt über die rechtlichen und medizinischen Aspekte der Behandlung zu informieren. Diese Experten können Ihnen wertvolle Hinweise geben, wie Sie die Kosten für die Kinderwunschbehandlung absetzen können und welche weiteren Möglichkeiten der Unterstützung es gibt.

Fazit: Ein Schritt in die richtige Richtung

Das Urteil des BFH ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Es zeigt, dass der Gesetzgeber die Bedürfnisse moderner Familienkonstellationen zunehmend anerkennt. Die Möglichkeit, die Kinderwunschbehandlung absetzen zu können, bietet unverheirateten Paaren eine neue Perspektive und kann dazu beitragen, den Traum vom eigenen Kind zu verwirklichen. Es bleibt zu hoffen, dass weitere rechtliche Anpassungen folgen, um die Familienplanung für alle Paare zu erleichtern.

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Unverheiratete Paare stehen oft vor besonderen Herausforderungen, wenn es um die Kinderwunschbehandlung geht. Eine gute Nachricht ist, dass auch sie die Kosten dafür steuerlich absetzen können. Dies kann eine erhebliche finanzielle Entlastung darstellen. Es gibt viele Aspekte zu beachten, um das Beste aus der Steuererklärung herauszuholen. Dabei spielt nicht nur die Behandlung selbst eine Rolle, sondern auch die damit verbundenen Kosten, wie zum Beispiel Anfahrtswege oder Medikamente. Die steuerliche Absetzbarkeit kann helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren und den Weg zum Wunschkind ein Stück weit zu erleichtern.

Während Sie sich mit der steuerlichen Absetzbarkeit beschäftigen, könnte es auch interessant sein, sich mit dem Thema Kindererziehung Tipps auseinanderzusetzen. Eine gute Vorbereitung auf die Erziehung kann Ihnen helfen, die Herausforderungen des Elternseins besser zu meistern. Denn eine erfolgreiche Erziehung beginnt oft schon vor der Geburt und kann durch fundierte Tipps und Ratschläge erheblich unterstützt werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die rechtliche Absicherung. Besonders für unverheiratete Paare kann es sinnvoll sein, sich über rechtliche Rahmenbedingungen zu informieren. Der WDR Kinderrechtepreis bietet spannende Einblicke in die Rechte von Kindern. Solche Informationen können Ihnen helfen, sich besser auf die Zukunft vorzubereiten und sicherzustellen, dass Sie die Rechte Ihres Kindes von Anfang an im Blick haben.

Auch wenn es um die finanzielle Planung geht, kann es nützlich sein, sich mit anderen Finanzthemen zu beschäftigen. Die BAföG Steuererklärung ist ein Beispiel dafür, wie man finanzielle Unterstützung optimal nutzen kann. Diese Kenntnisse können Ihnen helfen, Ihre finanzielle Situation besser zu planen und zu optimieren, um den Kinderwunsch realisieren zu können.