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BAföG Steuererklärung: Alles Wichtige

BAföG Steuererklärung: Was Sie wissen sollten

Letztes Update: 17. September 2024

Der Artikel beleuchtet, ob und wie BAföG-Leistungen in der Steuererklärung angegeben werden müssen. Er klärt auf, welche Regeln gelten und welche Ausnahmen es gibt.

Muss BAföG in die Steuererklärung?

Das Thema BAföG und Steuererklärung wirft immer wieder Fragen auf. Gerade zu Beginn des Wintersemesters 2024/2025, wenn viele Studierende ihre finanzielle Planung überdenken, ist es wichtig, Klarheit zu schaffen. Die gute Nachricht vorweg: Grundsätzlich sind BAföG-Leistungen steuerfrei. Doch es gibt Ausnahmen, die Sie kennen sollten.

Mehr Geld dank BAföG-Reform 2024

Im vergangenen Jahr haben über 635.000 Personen BAföG-Leistungen erhalten. Der durchschnittliche Betrag lag bei 640 Euro pro Monat. Mit der BAföG-Reform 2024 steigen die Grundbedarfssätze um 5,0 Prozent. Auch die Freibeträge für das Einkommen der Eltern oder Partner erhöhen sich um 5,25 Prozent. Der Förderungshöchstbetrag klettert auf 992 Euro im Monat. Diese Änderungen sind für viele Studierende eine willkommene Unterstützung.

BAföG grundsätzlich steuerfrei

BAföG-Leistungen sind in der Regel steuerfrei. Sie dienen hauptsächlich der Finanzierung des Lebensunterhalts. Daher sind Sie nicht verpflichtet, diese in Ihrer Steuererklärung anzugeben. Dies gilt auch für das Aufstiegs-BAföG, das berufliche Aufstiegsfortbildungen unterstützt. Doch Vorsicht: Wenn Sie zusätzlich nicht rückzahlungspflichtige Zuschüsse für Aus- und Fortbildungskosten erhalten, müssen diese in der Steuererklärung angegeben werden.

Ausnahmen bei der Steuerpflicht

Erhalten Sie neben dem BAföG Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, wie etwa Büchergeld von einer Stiftung, sind diese steuerpflichtig. Auch Zuschüsse für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren im Rahmen des Aufstiegs-BAföG müssen angegeben werden. Diese Ausnahmen sind wichtig, um keine steuerlichen Überraschungen zu erleben.

Steuererklärung als Student oder Studentin

Als Student oder Studentin sind Sie zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, wenn Ihre Einkünfte den Grundfreibetrag überschreiten. Dieser liegt 2024 bei 11.604 Euro. BAföG zählt in der Regel nicht zu diesen Einkünften. Eine Steuererklärung ist auch erforderlich, wenn Sie von mehreren Arbeitgebenden Lohn oder Gehalt bezogen haben.

Freiwillige Steuererklärung

Auch wenn Sie nicht verpflichtet sind, kann eine freiwillige Steuererklärung sinnvoll sein. Bei einem Zweitstudium oder dualen Studien können Sie verschiedene Ausgaben geltend machen. Dazu zählen Mietkosten, Fahrtkosten, Studiengebühren und mehr. Diese Ausgaben können Ihre Steuerlast mindern.

VLH-Tipp: Steuerfachliche Prüfung

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) empfiehlt, vor der Abgabe einer Steuererklärung eine steuerfachliche Prüfung. So stellen Sie sicher, dass Sie alle Einkünfte korrekt angeben und keine Ausgaben vergessen. Dies schützt Sie vor unerwarteten Nachzahlungen.

Die VLH: Größter Lohnsteuerhilfeverein Deutschlands

Die VLH ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein mit über einer Million Mitgliedern. Gegründet 1972, bietet sie umfassende Unterstützung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Die VLH beantragt Steuerermäßigungen, prüft Steuerbescheide und mehr. Mit rund 3.000 Beratungsstellen bundesweit ist die VLH ein verlässlicher Partner in Steuerfragen.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass BAföG-Leistungen in der Regel steuerfrei sind. Doch es gibt Ausnahmen, die Sie beachten sollten. Eine steuerfachliche Prüfung durch die VLH kann Ihnen helfen, Ihre Steuererklärung korrekt und vollständig abzugeben. So vermeiden Sie böse Überraschungen und nutzen alle steuerlichen Vorteile.

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Wenn Sie BAföG erhalten haben, fragen Sie sich vielleicht, ob es in der Steuererklärung angegeben werden muss. Grundsätzlich ist BAföG eine staatliche Unterstützung und zählt nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Daher müssen Sie BAföG nicht in Ihrer Steuererklärung angeben. Es ist jedoch wichtig, die genauen Bedingungen zu kennen, unter denen BAföG gewährt wird, um mögliche steuerliche Auswirkungen zu verstehen.

Für Eltern und Studierende, die sich mit finanziellen Themen auseinandersetzen, kann es hilfreich sein, sich über weitere steuerliche Vorteile zu informieren. Eine Möglichkeit, Steuern zu sparen, ist die Berücksichtigung von Kinderwunschbehandlungen. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel über Kinderwunschbehandlung absetzen. Dort finden Sie nützliche Tipps, wie Sie diese Kosten steuerlich geltend machen können.

Ein weiterer Aspekt, der für Studierende von Interesse sein könnte, sind Versicherungen. Der Vergleich von verschiedenen Angeboten kann Ihnen helfen, die beste Versicherung zu finden. Schauen Sie sich unseren Artikel über Versicherungen für Studenten im Vergleich an, um sich einen Überblick über die verschiedenen Optionen zu verschaffen.

Zusätzlich kann es für Sie als Arbeitnehmer sinnvoll sein, sich über allgemeine Steuertipps zu informieren. Diese können Ihnen helfen, Ihre Steuerlast zu minimieren. In unserem Artikel über Steuertipps Arbeitnehmer 2024 finden Sie wertvolle Hinweise, die Ihnen beim Sparen helfen können.